Nachricht

FC DEBUG_MOBILE: Added JS code to detect and set screen resolution cookie

Psychische Gewalt und Strafrecht

Formen von psychischer Gewalt

  • Mobbing
  • Gaslighting (emotionaler Missbrauch), z.B. einem Kind ständig einreden dumm zu sein, oder jemandem eine Erkrankung einreden bis er das irgendwann selber glaubt
  • Beleidigung
  • Anbrüllen
  • Ignoranz, Nichtbeachtung, Liebesentzug
  • Abwertungen
  • Vernachlässigung
  • Ständiges Angst machen, z.B. Kindern die Existenz von bösen Geistern einreden
  • Erniedrigung in der Öffentlichkeit
  • Stalking
  • Erpressung/Nötigung
  • ständiges Nörgeln, Kritisieren und Schuldzuweisungen
  • Vergessen: z.B. ständiges Vergessen von Versprechungen und Terminen
  • zum Sündenbock machen, (einer Person für alles die Schuld geben was andere Personen verbockt haben)
  • Isolieren (von anderen Menschen fernzuhalten)
  • Bevormundung
  • intensive Kontrolle, z.B. die Post und das Handy ausspionieren, Telefonate belauschen, etc.
  • Verleumdung
  • üble Nachrede
  • Bedrohung, z.B. Drohung das Haustier zu verletzen
  • emotionale Erpressungen
  • Diskriminierung
  • Ausgrenzung
  • ständige grundlose Eifersucht
  • Ablehnung
  • Erleben von Partnerschaftsgewalt, z.B. wenn die Kinder erleben müssen wie die Mutter geschlagen wird
  • Instrumentalisierung des Kindes in Elternkonflikten
  • unangemessene Bestrafungen, z.B. tagelang ins Zimmer einsperren

 

 

Psychische Körperverletzung (§ 223 StGB)

Der BGH hat 2013 selbst eingeräumt, dass auch eine psychische Körperverletzung unter Strafe steht. Voraussetzung ist aber, dass der Täter durch sein Verhalten einen pathologischen Gesundheitszustand bei seinem Opfer hervorruft. Dabei muss aber eine sehr gravierende Schädigung vorliegen, eine kurze depressive Episode reicht dabei nicht aus, stattdessen müsste eine massive depressive Verstimmung vorliegen (Vermutlich weil auch alltägliche Vorkommnisse  zu leichten psychischen Beeinträchtigungen führen können, z.B. Streits, eine Trennung oder schlechte Leistungen). Verjährung liegt bei drei Jahren, wobei das Opfer innerhalb von drei Monaten nach der Tat einen Strafantrag stellen sollte. Leider sehr schwer durchsetzbar, oft ohne Erfolg. 

 

 

Strafanzeige

Leider kann man nicht bei allen psychischen Gewalttaten anzeigen, und wenn, dann gestaltet sich das oft sehr schwierig. Bei einigen Delikten (z.B. Beleidigung) hat man nur drei Monate Zeit. Bei fast allen dieser Strafbestände muss über längere Zeit ein Protokoll geführt werden, wann und was genau vorgefallen ist. 

  • Mobbing: Dafür gibt es leider keinen eigenen Strafbestand. Stattdessen könnten andere Paragraphen geltend gemacht werden.  
    • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
    • Beleidigung (§ 185 StGB)
    • Verleumdung (§ 187 StGB)
    • Psychische Körperverletzung (§ 223 StGB)
    • Nötigung (§ 240 StGB)
    • Sexuelle Belästigung (§ 184i)
  • Beleidigung  (§ 185 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Stalking (§ 238 StGB) 
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171) bei Vernachlässigung
  • Gaslighting: kein eigener Strafbestand
    • Psychische Körperverletzung wenn längerfristige psychische Schäden entstanden sind (§ 223 StGB)
    • Beleidigung  (§ 185 StGB)
  • Diskriminierung: nicht mal dafür gibt es einen eigenen Strafbestand
    • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
    • Beleidigung (§ 185 StGB)
    • Verleumdung (§ 187 StGB)
    • Psychische Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Anschreien ist leider kein Strafbestand im StGB. 
    • Beleidigung (§ 185 StGB) wenn eine Beleidigung gebrüllt wurde
    • Nötigung (§ 240 StGB) wenn es als Nötigung verwendet wurde
    • Bedrohung (§ 241 StGB)

 

 

Meine Erfahrungen, wobei ich jahrelang ständig nach Möglichkeiten suchte wie ich ihn vielleicht doch anzeigen könnte.

 

  

 

 

 Opferentschädigungsgesetz

Bisher kann man bei psychischer Gewalt leider keinen Antrag nach dem OEG stellen. Aber sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist, ab etwa 2024, kann auch bei psychischer Gewalt ein Antrag gestellt werden. Voraussichtlich werden wohl die meisten dieser Anträge abgelehnt werden, weil ja viele psychische Gewalttaten nicht angezeigt werden können weil es keinen Strafbestand dafür gibt, und wenn es angezeigt werden kann ist es sehr schwierig dieses durchzusetzen.  Auserdem fehlen meistens auch andere Nachweise, dass dieses tatsächlich stattgefunden hat, z.B. fehlende Zeugen. 

 

 

 Quellen

Keine Kommentare zu “Psychische Gewalt und Strafrecht ”

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.