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Deine Rechte im Strafprozess

Englisch: Your rights in criminal proceedings

Deine Rechte im Strafprozess


Während des Strafprozesses bist du nicht zum teilnahmslosen Zuschauen verdammt. Das Gesetz hält Opfern von Nebenklagedelikten, einen Platz neben dem Staatsanwalt frei. Zu den Nebenklagedelikten gehören unter anderem auch Sexualstraftaten. Um Nebenklägerin zu werden, musst du nur einen formlosen Antrag stellen, dass du als solche zugelassen werden möchtest. du kannst den Antrag während deiner Zeugenvernehmung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen. Ist bei Gericht schon Anklage erhoben worden, stellst du deinen Antrag dort. Dies ist sogar dann noch möglich, wenn die Hauptverhandlung schon läuft. Ob dein Antrag vom Gericht, welches über diesen zu entscheiden hat, abgelehnt oder zugelassen wurde, erfährst du jedoch frühestens nach Anklageerhebung. Sollte das Gericht deinen Antrag wider Erwarten ablehnen, so kannst du dagegen Beschwerde einlegen.

 

Als NebenklägerIn hast du folgende Rechte:

  • Bist du als Nebenklägerin zugelassen, so hast du das Recht während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein.
  • Als Nebenklägerin hat sie bzw. die Anwältin das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen, während des ganzen Strafverfahrens im Gerichtssaal anwesend zu sein, Fragen an den Angeklagten und die Zeugen zu stellen, unsachliche Fragen abzulehnen, ein Plädoyer zu halten und im Strafporzeß Anträge und Forderungen zu stellen.
  • Außerdem kann die Frau als Nebenklägerin, falls die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Angeklagten einstellt, gegen diesen Beschluß im Wege des Klageerzwinungsverfahrens vorgehen.
  • Man hat das Recht Richter oder Sachverständige abzulehnen
  • Wenn weder Nebenklage noch Beiordnung eines Beistandes beantragt wird, wird die Frau vor Gericht lediglich vernommen und hat selbst keinerlei Möglichkeit, auf das Verfahren Einfluß zu nehmen.

 

Wird der Täter im Sinne der Klage und Nebenklage verurteilt, so trägt der Verurteilte die Kosten des Verfahrens. Nimmst du aktiv als Nebenklägerin an der Verhandlung teil, so kann auf einen zweiten Prozess zur Klärung etwaiger ziviler Schadenersatzansprüche verzichtet werden. Ansonsten hast du die Kosten der Nebenklage zu übernehmen, wenn du hier unterliegen solltest, was praktisch nicht vorkommt. Lass dich trotzdem vorab von deiner Anwältin über die Möglichkeit beraten, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Ist dir die Anwältin zu teuer oder erscheint dir zunächst überflüssig, so kannst du dich auch erst mal an eine Beratungsstelle oder Hilfsorganisation , z.B. der weiße Ring, wenden

 

 

Psychosoziale Prozessbegleitung

Unabhängig von der Nebenklage gibt es seit 2017 das Recht auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Diese ist in § 406g StPO geregelt und  richtet sich an verletzte Zeugen von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualdelikte und deren Angehörige. Sie umfässt z.B. Begleitung zu Anhörungen und dem Gerichtsverfahren, Hilfestellungen im Alltag, sowie Informationsvermittlung zum Gerichtsverfahren. Beantragt werden muss es beim zuständigen Gericht, möglichst kurz nachdem die ersten Schritte einer Strafanzeige eingeleitet wurden. Sollte eine solche Psychosoziale Prozessbegleitung abgelehnt werden, besteht nach § 406f StPO das Recht auf  eine Zeugenbegleitung, z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter vom weißen Ring. 

 

 

Rechte des Opfers bei der medialen Berichtserstattung (Persönlichkeitsrechte)

Leider sind vor allem solche Prozesse wegen sexuellem Missbrauch für die Presse besonders interessant. Dabei ist es aufgrund dem Opferschutz verboten den Namen sowie Bildmaterialien des Opfers zu zeigen. Stattdessen wird im Zeitungsbericht der Name abgeändert. Leider wird in nicht wenigen Fällen dagegen verstoßen, indem z.B. ein Foto veröffentlicht wird worauf auch das Opfer zu sehen ist. Aber wer gegen Persönlich­keits­rechte Dritter verstößt, kann auf Unter­lassung und Schadensersatz verklagt werden. Solange es noch keine Verurteilung des Täters gab, bzw. ihre Schuld noch nicht bewiesen ist, gilt ebenfalls das Persönlichkeitsrecht.  Ob die identifizierende Berichterstattung im Falle einer Verurteilung des Täters zulässig ist oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden, wobei dabei aber meistens auf die Pressefreiheit berufen wird. Anmerkung von Frida: Auch in meinem Fall kam es zu einer solchen Berichtserstattung, wobei ich tagelang unter Angstzuständen gelitten habe, die Presse könnte mich irgendwo abfangen um Bildmaterialien von mir anzufertigen. 

 

 

 

 

 

 

Quellen

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