Das Begleitetes Einzelwohnen, auch als Wohnbegleitung bezeichnet. Dieses kann auch zusätzlich zu einer Beistandschaft beantragt werden und findet in der eigenen Wohnung statt, oder es wird eine Wohnung zur Verfügung gestellt.
Beantragung
Bei der Finanzierung gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Über das Amt für Zusatzleistungen, bzw. über die Ergänzungsleistungen (EL): Wenn man über kein eigenes Einkommen verfügt.
- Über das Opferhilfegesetz
Quellen:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistungen.html
https://www.igsp.ch/konzept-begleitetes-einzelwohnen