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Beistandschaft

Die Beantragung 

Je nach Ursache und Schutzbedürftigkeit können von der KESB verschiedene Formen von Beistandschaften angeordnet werden: Begleitbeistandschaft, Vertretungsbeistandschaft, Mitwirkungsbeistandschaft, Kombination von Beistandschaften und die Umfassende Beistandschaft.

Eine Beistandschaft kann jeder selbst beantragen. Oder wird für eine andere Person angeregt, zum Beispiel für einen Familien-Angehörigen.  Den Antrag kannst du schriftlich oder mündlich bei einer  Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellen. Antragsformulare erhält man direkt beim KESB. Hat das KESB so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Beistandschaft notwendig ist und legt die Aufgabenbereiche fest. Wenn tatsächlich eine Beistandschaft notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Beistand. Außerdem legt es fest, für welche Bereiche eine Beistandschaft stattfinden soll. Wenn die betreute Person damit nicht einverstanden ist, kann sie Beschwerde dagegen einlegen. Das Gericht muss diese Beschwerde prüfen. 

 

 

Für welche Bereiche der Beistand zuständig sein könnte

 

  • Finanzielle Angelegenheiten: z.B Girokonto oder Sparkonto führen,  Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen, usw.,  Schuldenregulierung. Die Betreuung übernimmt dabei nur Teilbereiche, z.B. kümmere ich mich selbstständig um die Kontoführung.
  • Gesundheitsangelegenheiten: Bei einem körperlich gesunden aber psychisch beeinträchtigten Betroffenen ist in der Regel eine Beistandschaft nur für den nervenärztlichen Bereich erforderlich, nicht aber die Sorge für die Gesundheit insgesamt.  Der Grundsatz der Selbstbestimmung in medizinischen Angelegenheiten bleibt im Betreuungsfall erhalten (Wahl des Arztes, Klinik, etc.). Die Betreuung greift nur ein wenn der Betreute entweder gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist oder wenn aufgrund dem gesundheitlichen Zustand (Fremd- oder Selbstgefährdung) bestimmte Maßnahmen erforderlich werden.

  • Aufenthalt: Dieses betrifft die aktuelle Wohnsituation. z.B. sorgt er dafür, dass der Betreute die Miete regelmäßig bezahlt, oder klärt mögliche Probleme mit der Hausverwaltung. Er kann für den Betreuten auch Anträge für Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein stellen. Oder auch wenn eine betreute Wohnform notwendig wird.
  • Ämterangelegenheiten: z.B. stellt Anträge bei Behörden, und regelt Amtsangelegenheiten 

 

 

Quelle

 

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