Folgenden aufgezählten Verhaltensweisen bedeuten einen Verstoß gegen die Berufsordnungen von psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten und können Anlass für eine offizielle Beschwerde sein.
- Der Therapeut informiert bei Behandlungsbeginn nicht ausreichend über das Vorgehen, Methode, Dauer und Risiken sowie die entstehenden Kosten.
- Therapeut stellt unangemessene Bedingungen für den Fall, dass ein Patient unentschuldigt fernbleibt oder zu kurzfristig absagt (selbst zu zahlendes Ausfallhonorar auch bei Kassenpatienten).
- Dem Patienten werden unrealistische Hoffnungen oder Versprechungen auf Besserung oder Heilung gemacht.
- Der Therapeut nimmt Therapiesitzungen ohne Einverständnis des Patienten auf (Video, Audio).
- Therapiesitzungen werden nicht störungsfrei durchgeführt (Telefon klingelt, Dritte klopfen an, Sitzungen beginnen regelmäßig zu spät oder enden zu früh – 50 Minuten gelten als Standard).
- Der Therapeut bricht die Schweigepflicht.
- Der Therapeut verhält sich gegenüber Patienten/Angehörigen nicht respektvoll (Beschimpfung, Beleidigung).
- Der Therapeut versucht, Patienten politisch, weltanschaulich oder religiös zu indoktrinieren.
- Der Therapeut missachtet das „Abstinenzgebot“ und die professionelle Distanz und geht mit dem Patienten eine private oder intime Beziehung ein. Praxis- und Privaträume des Therapeuten müssen getrennt sein.
Quellen
- Therapie.de: Verstoß gegen die Berufsordnung, https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/beschwerden-in-der-psychotherapie/fehlverhalten-gemaess-Berufsordnung letzter Zugriff: 25.4.2021