Eine durch UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderschutzbund durchgeführte Umfrage kam zu dem erschütternden Ergebnis, dass fast jede zweite Person in Deutschland körperliche Bestrafung weiterhin als angebracht empfinden. Es gibt Schätzungen, wonach ein Drittel der heute Erwachsenen in Deutschland in der Kindheit mindestens eine Form mittelschwerer bis schwerer Gewalt erleben mussten.
Am 1. Januar 2001 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung aufgenommen worden. Der neue § 1631 BGB lautet: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
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