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Welche Therapieverfahren und Heilmittel bezahlt die Krankenkasse?

Therapieverfahren:

Voraussetzungen: Der Psychotherapeuten muss über eine  Kassenzulassung verfügen  und beim Patienten muss eine so genannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden.

  • Verhaltenstherapie: z.B. kognitive Verhaltenstherapie, DBT
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: und Therapien, die im Rahmen einer tfp durchgeführt werden, z. B. Gesprächstherapie und Gestalttherapie
  • analytische Psychotherapie (nicht zu verwechseln mit der Psychoanalyse, die nicht von den Kassen übernommen wird)
  • Systemische Therapie: z.B. Familientherapie und systematische Einzeltherapie
  • EMDR innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen

 

 Heilmittel:

  z.B. Ergotherapie, Krankengymnastik, Bewegungstherapie. Wobei man 10% der Kosten selber zahlen muss. Die Durchführung erfolgt nach einer ärztlichen Verordnung.

 

Gesundheitskurse:

Bei den Kursen geht es um Sport, Methoden zur Stressbewältigung, um die Bekämpfung von Suchtproblemen, Entspannungsverfahren, etc..  Für die Versicherten sind die Kurse oft kostenlos, gelegentlich müssen aber 10 bis 20 Prozent der Gebühren aus eigener Tasche bezahlt werden.

 

Rehasport:

Diese gelten nicht als Heilmittel.  Der Rehabilitationssport bzw. Rehasport ist eine ergänzende Leistung, die gemäß § 64 SGB IX komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Verordnung durch einen Arzt ist eine Voraussetzung, bei entsprechender Indikation.

 

 

 

 

Quellen

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