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Bei Arbeitsunfähigkeit

Ebenfalls ein wichtiges Thema weil viele Betroffene von sexueller Gewalt davon betroffen sind.

Es gibt die Möglichkeit, Erwerbsminderungsrente (EM) zu beantragen.  Leider wird jeder zweite Antrag abgelehnt weil eine oder mehrere Vorrausetzungen nicht erfüllt wurden, z. B. Lücken bei der Wartezeit, gesundheitliche Gründe sowie fehlende Mitwirkung. Wobei die aller meisten Anträge wegen der fehlenden Wartezeit abgelehnt werden (einige Jahre Berufstätigkeit). 

Wenn die Ansprüche für die EM Rente fehlen, gibt es einige wenige alternative Möglichkeiten, und zwar Sozialhilfe beim Sozialamt oder wenn man Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz hat, besteht Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB Zwölftes Buch XII, drittes Kapitel). In beiden Fällen beträgt der monatlich bezahlte Geldbetrag der Grundsicherung, die auch durch Hartz4 gezahlt wird.

 

Quelle

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