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Schwerbehindertenausweis

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.

Welche finanziellen Vorteile stehen Behinderten zu?

  • Das persönliche Budget: eine Alternative zu Pflegesachleistungen, z.b. zur Finanzierung einer  ambulanten Wohnhilfe
  • Steuervorteile

  • Vergünstigungen in Kultur, Freizeit und Bildung: Wobei es deutlich mehr Vergünstigungen gibt als wenn man Sozialleistungen wie z.B. Harz VI erhalten würde.
  • Berufliche Vorteile, z.B. Kündigungsschutz

 

Beantragt wird ein  solcher  Ausweis beim zuständigen Versorgungsamt deines  Wohnortes. Das dafür benötigte Antragsformular kann über die Webseite des Versorgungsamtes heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

Ein Überblick über die einzelnen Bundesländer und das jeweilige zuständige Versorgungsamt:

  • Baden-Württemberg:

Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 10 - Landesversorgungsamt Baden-Württemberg

  • Bayern:

Zentrum Bayern Familie und Soziales

  • Berlin:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

  • Brandenburg:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg

  • Bremen:

Amt für Versorgung und Integration Bremen

  • Hamburg:

Versorgungsamt Hamburg

  • Hessen:

Regierungspräsidium Gießen, Versorgungsverwaltung des Landes Hessen

  • Mecklenburg-Vorpommern:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

  • Niedersachsen:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

  • Nordrhein-Westfalen:

Versorgungsämter Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

  • Saarland:

Landesamt für Soziales

  • Sachsen:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

  • Sachsen-Anhalt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein:

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein

  • Thüringen:

Freistaat Thüringen, Landesverwaltungsamt Abteilung VI - Versorgung und Integration

 

 

Quelle

 

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