Was darf ein Therapeut nicht tun?

Folgenden aufgezählten Verhaltensweisen bedeuten einen Verstoß gegen die Berufsordnungen von psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten und können Anlass für eine offizielle Beschwerde sein.

  • Der Therapeut informiert bei Behandlungsbeginn nicht ausreichend über das Vorgehen, Methode, Dauer und Risiken sowie die entstehenden Kosten.
  • Therapeut stellt unangemessene Bedingungen für den Fall, dass ein Patient unentschuldigt fernbleibt oder zu kurzfristig absagt (selbst zu zahlendes Ausfallhonorar auch bei Kassenpatienten).
  • Dem Patienten werden unrealistische Hoffnungen oder Versprechungen auf Besserung oder Heilung gemacht.
  • Der Therapeut nimmt Therapiesitzungen ohne Einverständnis des Patienten auf (Video, Audio).
  • Therapiesitzungen werden nicht störungsfrei durchgeführt (Telefon klingelt, Dritte klopfen an, Sitzungen beginnen regelmäßig zu spät oder enden zu früh – 50 Minuten gelten als Standard).
  • Der Therapeut bricht die Schweigepflicht.
  • Der Therapeut verhält sich gegenüber Patienten/Angehörigen nicht respektvoll (Beschimpfung, Beleidigung).
  • Der Therapeut versucht, Patienten politisch, weltanschaulich oder religiös zu indoktrinieren.
  • Der Therapeut missachtet das „Abstinenzgebot“ und die professionelle Distanz und geht mit dem Patienten eine private oder intime Beziehung ein. Praxis- und Privaträume des Therapeuten müssen getrennt sein.

 

 

 

Quellen