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Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung

Englisch:  Court hearing procedure

 

Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung



1. Die Sache wird aufgerufen

2. Die Zeugen werden über ihre Wahrheitspflicht belehrt und sodann wieder heraus geschickt

3. Befragung des Angeklagten
Der Angeklagte wird zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt. Dann verliest eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt den Anklagesatz, und den Angeklagten wird Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern. Dabei können sie alle zu ihren Gunsten sprechenden Umstände vorbringen. Sie können aber auch von ihrem Recht Gebrauch machen, ganz oder auf einzelne Fragen zu schweigen.

4. Beweisaufnahme (Zeugenvernehmungen usw.)
In der sich anschließenden Beweisaufnahme muss das Gericht durch Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen, durch Verwertung von Urkunden und sonstigen als Beweismittel dienenden Schriftstücken und Gegenständen, u. U. auch durch eine Ortsbesichtigung, sich selbst ein Bild von der Berechtigung des Anklagevorwurfs machen (Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit in der Hauptverhandlung). Deshalb müssen Zeugen, die bereits vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsrichter bzw. -richterin ihr Aussage zu Protokoll gegeben haben, noch einmal ihr Wissen vortragen und auf Fragen antworten. Nach der Vernehmung eines jeden Zeugen, Sachverständigen oder Mitangeklagten sowie nach der Verlesung eines jeden Schriftstücks werden die Angeklagten befragt, ob sie dazu etwas erklären möchten. Auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben nach jeder einzelnen Beweiserhebung Gelegenheit zur Äußerung.

5. Plädoyer
Nach dem Schluss der Beweisaufnahme erhalten zunächst die Staatsanwaltschaft und dann der Angeklagte und sein Verteidiger zu ihren Ausführungen und Anträgen das Wort. Der Angeklagte wird, auch wenn ein Verteidiger für ihn gesprochen hat, befragt, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung ausführen möchte. Der Angeklagte hat daher in jedem Fall das letzt Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht.

6. Das Gericht berät sich (geheim) und stimmt gegebenenfalls ab

7. Der Gericht verkündet sein Urteil und begründet es mündlich
Die Hauptverhandlung schließt mit der Verkündigung des Urteils. Es wird >>Im Namen des Volkes<< durch Verlesung der Urteilsformel und Mitteilung der Urteilsgründe verkündet. Damit ist das Verfahren in erster Instanz abgeschlossen.

 

Mögliche Ergebnisse der Hauptverhandlung:

  • a) Verurteilung mit Haftstrafe.
    b) Verurteilung auf Bewährung bzw. Geldstrafe.
    c) Verurteilung, Angeklagter geht in Revision.
    d) Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen.
    e) Freispruch für den Täter.

 

8. Rechtsmittelbelehrung
Wird gegen ein Urteil weder von der Staatsanwaltschaft noch von dem Verurteilten ein Rechtsmittel (Berufung/Revision) eingelegt, oder bleibt das Rechtsmittel erfolglos, so wird das Urteil rechtskräftig. Eine Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. die Vollstreckung des Urteils liegt bei der Staatsanwaltschaft.

9. Schluß der Verhandlung

 

 

 

 

Schmerzensgeld

Um vom Täter Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld zu bekommen musst du in der Regel einen Zivilprozess anstreben. Ein solches Verfahren läuft vor dem Zivilgericht und ist komplett unabhängig vom Strafgericht. Dein Rechtsanwalt berät dich gerne dazu.

 

Quellen

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