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Der Antrag einer Therapie

Ambulante Therapie

  1. Die psychotherapeutische Sprechstunde als erster Schritt:  Bevor mit einer Psychotherapie oder einer Akutbehandlung begonnen werden kann, muss seit 2018 als erstes die psychotherapeutische Sprechstunde besucht werden, wobei zunächst abgeklärt wird ob eine Psychotherapie notwendig ist.  Im Falle einer solchen Notwenigkeit, folgt eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen dabei, innerhalb von vier Wochen einen Termin für ein solches Erstgespräch (die psychotherapeutische Sprechstunde) bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren, Telefonnummer 116 117. Erst wenn eine solche Genehmigung durch die Krankenkasse erteilt wurde,  können vier Vorgespräche bei geeigneten Therapeuten wahrgenommen werden.
  2. Vorgespräche: Dabei müssen insgesamt vier Vorgespräche bei Therapeuten deiner Wahl gemacht werden, die sogenannten probatorische Sitzungen.  Während der probatorischen Sitzungen muss  man sich entscheiden, ob die Therapie bei diesem Therapeuten fortsetzen oder ob man einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen will.  Entscheidet sich ein Patient während dieser vier Sitzungen, den Therapeuten zu wechseln, kann der neue Therapeut noch einmal die vollen probatorischen Sitzungen beantragen.
  3. Ärztlicher Konsiliarbericht:  Die Einholung des Konsiliarberichtes wird spätestens nach Beendigung der probatorischen Sitzungen und vor Beginn der Psychotherapie notwendig.  Hierzu wird ein Konsiliararzt beauftragt, dieser ist in der Regel der Hausarzt oder ein Psychiater. In diesem Bericht steht eine kurze Information über die erhobenen Befunde und die Indikation zur Durchführung einer Psychotherapie, sowie ein Ausschluss  körperlicher Ursachen. Zumeist erhält man bereits nach der ersten probatorischen Sitzung die dafür erforderlichen Unterlagen durch den Psychotherapeuten ausgehändigt. 
  4. Der Antrag: Wobei mindestens zwei solche Vorgespräche stattgefunden haben müssen, bevor ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden kann. In der Regel wird der Antrag gemeinsam mit dem Therapeuten gemacht. Bevor mit einer solchen Psychotherapie begonnen werden kann, muss erstmal eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen. Um die Wartezeit bis zu einer solchen Genehmigung zu überbrücken, können die letzten zwei probatorischen Sitzungen wahrgenommen werden.

 

 

Stationäre Therapie

  1. Erstgespräch: In Form eines ambulanten Termins, welches zuvor telefonisch vereinbart wurde, mit eines der  dortigen Ärzte oder Psychotherapeuten. In diesem Gespräch wird geklärt, ob eine stationäre Behandlung  notwendig ist. Im Rahmen dieses Gesprächs werden auch die vorläufige Diagnose, der Behandlungsbedarf, der voraussichtliche zeitliche Rahmen der stationären Maßnahme und ggf. auch der Aufnahmetermin besprochen. Oft gibt es eine Wartezeit von mindestens sechs Wochen zwischen der ersten telefonischen Kontaktaufnahme und diesem Erstgespräch. Dabei wird man auch sehr genau informiert wie ein Antrag zu einer Kostenübernahme abläuft.
  2. Kostenübernahmeantrag:  Im Anschluss des Erstgespräches wird ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse gestellt. Falls bereits eine ambulante Behandlung stattgefunden hat, sollte eine ärztliche Bescheinigung des ambulant behandelnden Arztes über die medizinische Notwendigkeit einer stationäre Behandlung dem Antrag beigelegt werden. Dabei erhält man durch den ambulanten Arzt einen Einweisungsschein, seit 2017 dürfen auch psychologische Psychotherapeuten eine solche Krankenhausbehandlungen verordnen. Oft muss eine solche Verordnung erstmal durch die Krankenkasse bewilligt werden.
  3. Stationärer Aufenthalt: Oft erfolgt erstmal eine zweiwöchige stationäre Diagnostikphase,  wobei die Beschwerden genau untersucht werden. Darüber soll abgeklärt werden ob eine sechs bis dreimonatige stationäre Therapie anzuraten ist, oder ob eine solche Behandlung auch ambulant erfolgen könnte. Sollte dabei zu einer solchen stationären Therapie geraten werden, beginnt entweder direkt im Anschluss der Diagnostikphase oder mit einigen Wochen Wartezeit, die eigentliche stationäre Therapie. 

 

 

Quellen

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