Die Gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, Selbsthilfegruppen nach § 20 h SGB V zu fördern.
Dazu gehören:
- Selbsthilfegruppen,
- Selbsthilfeorganisationen und
- Selbsthilfekontaktstellen
...aus den Bereichen chronische Erkrankung, Behinderung, Sucht, psychische Erkrankung. Andere Bereiche werden nicht gefördert.
Alle Grundlagen und Bedingungen für die finanzielle Unterstützung sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB zusammengestellt, Welche als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.
Einige Einrichtungen vor Ort unterstützen Selbsthilfegruppen, indem sie Räume für Gruppentreffen, sowie dazu benötigte Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen. Oft sogar kostenlos weil diese Einrichtungen staatlich gefördert werden. Dazu zählen z. B. Kontakt- und Beratungsstellen, Nachbarschaftszentren, sowie kirchliche Einrichtungen. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn diese Selbsthilfegruppen nicht diese oben genannten Bereiche entsprechen, die durch die Krankenkassen gefördert werden.
Für Interessierte
- https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp
- https://www.bag-selbsthilfe.de/informationsportal-selbsthilfe-aktive/selbsthilfefoerderung/weitere-foerdermoeglichkeiten weitere Fördermöglichkeiten betrifft Selbsthilfeeinrichtungen, sowie Angehörige von Pflegebedürftigen.
Quellen
- landesstelle-berlin.de: Förderung von Selbsthilfegruppen durch Krankenkasse, https://www.landesstelle-berlin.de/selbsthilfe/gruppen-foerderung/selbsthilfe-foerderung-Krankenkassen letzter Zugriff: 3.5.2021
- sekis-berlin.de: Förderung durch gesetzliche Krankenkassen, https://www.sekis-berlin.de/themen/foerderung letzter Zugriff: 3.5.2021
- nakos.de: Förderung, https://www.nakos.de/informationen/foerderung letzter Zugriff: 3.5.2021