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Das persönliche Budget

Rechtsgrundlage für das Persönliche Budget ist das Sozialgesetzbuchs 9, Paragraf 29 (SGB IX§ 29).

Den Antrag auf Persönliches Budget kann jeder Mensch mit Behinderung stellen. Oder auch Menschen bei denen eine Behinderung droht. 
Das Budget beantragen Sie bei einem Kostenträger. Unter anderen gibt es diese Kostenträger:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit

Die Höhe des Budgets hängt davon ab, wie viel Hilfe man braucht. Manchmal beträgt das Budget weniger als 200 Euro im Monat. Benötigen Sie eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung, kann es mehrere tausend Euro erhalten, Wobei man das Wahlrecht zwischen Geld- und Sachleistungen hat. 

Dieses Geld kann für unterschiedliche Hilfen verwenden. Zum Beispiel:

  • im Haushalt
  • Eine Einzelfallhilfe
  • bei der Erziehung von Kindern
  • bei Behördengängen
  • bei Arztbesuchen
  • bei der Arbeit oder Ausbildung

 

Das persönliche Budget ist eine Alternative zu Pflegesachleistungen und ist eine vorrangige Leistung. Menschen mit einem Pflegegrad haben einen Rechtsanspruch auf Persönliches Budget. Menschen mit einem Pflegegrad können somit zwischen Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse und dem persönlichen Budget wählen.  

 

Quelle

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