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Leistungen bei der Pflegekasse: Pflegegrad beantragen

Da kognitive und psychische Beeinträchtigungen seit 2017 gesetzlich als gleichgestellt gelten, kann ein Pflegegrad (früher: Pflegestufe) auch bei Traumafolgestörungen bewilligt werden. Beantragt  wird es beim Medizinische Dienst der Krankenkasse (MD). Für eine erste unverbindliche Einschätzung gibt es online auf einer Infoseite  einen Pflegegrad- Rechner.

Beispiele: ...wenn z.B. Aufgrund einer psychischen Erkrankung die Körperpflege und/oder Ordnung in der Wohnung vernachlässigt wird. ...man aufgrund von starken dissoziativen Zuständen oft orientierungslos ist.  ...Genauso wenn jemand zu Aggressionen gegen sich selber oder anderen Personen neigt.  ...Es eine Unfähigkeit gibt, wichtige Dinge zu erledigen, z.B. Arztbesuche, Einkäufe und Ämterangelegenheiten.  ...man unter Wahnvorstellungen leidet.

Wie die Hilfen aussehen könnten:  z.B. Pflege durch psychiatrische Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes, die direkt bei der Pflegekasse verrechnet wird. Oder mit dem Entlastungsbetrag kann eine Haushaltshilfe oder andere Dienstleistungen im Wert von 125 € im Monat finanziert werden. 

 

 

Vorrangigkeit anderer Leistungen

Nach (§ 13 Abs. 3 SGB XI) kann diese Leistung auch zusätzlich zum Bundesteilhabe-Gesetz beantragt werden weil dadurch vieles finanziert wird was im BTHG überhaupt nicht enthalten ist.

Zum Opferentschädigungsgesetz: Wenn ich es richtig verstehe, ruht der  Leistungsanspruch in der Sozialen Pflegeversicherung in Höhe dieser Leistung ,  wenn bereits über das OEG ambulante Pflegeleistungen nach § 35 Abs. 1 BVG (z. B. Pflegezulage) erhält. Kann aber zusätzlich beantragt werden, wenn man über das OEG keine solche Leistungen erhält. Erhält somit durch die Pflegekasse Leistungen, die nicht über das OEG gedeckt werden. Wenn man bereits OEG erhält, wird erstmal ein Pflegegrad bei der zuständigen Krankenkasse beantragt, und sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, wird es an das Versorgungsamt weitergeleitet, worüber dann entschieden wird welche Maßnahmen durch das OEG übernommen werden, wozu auch die Pflegezulage dazu gehört.

Informationen

 

 

 

 Quellen

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