Das ambulant betreute Wohnen kann auch zusätzlich zu einer gesetzlichen Betreuung beantragt werden und findet entweder in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngruppe, bzw. einem Einzelappartment statt.
Beantragung:
Dieses wird beim zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst beantragt, der eine geeignete Begleitung vorschlägt. Oder man beantragt es bei einem Träger.
Die Finanzierung von ambulant betreutem Wohnen hängt von der persönlichen Situation ab. Für Menschen mit Behinderungen ist in der Regel der örtlich zuständigen Sozialleistungsträger zuständig und läuft über das Bundesteilhabegesetzes (BTHG)