Nachricht

FC DEBUG_MOBILE: Added JS code to detect and set screen resolution cookie

Die rechtliche Betreuung

Die Beantragung 

Eine Betreuung jeder selbst beantragen. Oder wird für eine andere Person angeregt, zum Beispiel für einen Familien-Angehörigen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag kannst du schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht (seit 2009 eine Abteilung eines Amtsgerichts) stellen. Antragsformulare erhält man direkt beim Amtsgericht. Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer. Außerdem legt es fest, für welche Bereiche eine Betreuung stattfinden soll. Wenn die betreute Person damit nicht einverstanden ist, kann sie Beschwerde dagegen einlegen. Das Gericht muss diese Beschwerde prüfen. 

Alle paar Jahre kommt es zu einer Nachprüfung vor dem Gericht, Wobei auch die Aufgabenbereiche der Betreuung überprüft werden. Dabei werden der Betreuer und der Betreute zu einer Anhörung eingeladen. Sinnvoll währe dabei ein ärztliches Gutachten (z.B. Durch einen Psychiater) damit das Gericht darüber eine Einschätzung erhält, im Gutachten werden auch die notwendigen Aufgabenbereichen vorgeschlagen, ebenso die Dauer der Betreuung bis zur nächsten Nachprüfung. 

 

Für welche Bereiche der Betreuer zuständig sein könnte

Rechtliche Betreuer übernehmen Aufgaben, die die zu betreuende Person komplett oder teilweise nicht eigenständig erledigen kann

  • Finanzielle Angelegenheiten: z.B Girokonto oder Sparkonto führen,  Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen, usw.,  Schuldenregulierung. Die Betreuung übernimmt dabei nur Teilbereiche, z.B. kümmere ich mich selbstständig um die Kontoführung.
  • Gesundheitsangelegenheiten: Bei einem körperlich gesunden aber psychisch beeinträchtigten Betroffenen ist in der Regel eine Betreuung nur für den nervenärztlichen Bereich erforderlich, nicht aber die Sorge für die Gesundheit insgesamt.  Der Grundsatz der Selbstbestimmung in medizinischen Angelegenheiten bleibt im Betreuungsfall erhalten (Wahl des Arztes, Klinik, etc.). Die Betreuung greift nur ein wenn der Betreute entweder gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist oder wenn aufgrund dem gesundheitlichen Zustand (Fremd- oder Selbstgefährdung) bestimmte Maßnahmen erforderlich werden.

  • Aufenthalt: Dieses betrifft die aktuelle Wohnsituation. z.B. sorgt er dafür, dass der Betreute die Miete regelmäßig bezahlt, oder klärt mögliche Probleme mit der Hausverwaltung. Er kann für den Betreuten auch Anträge für Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein stellen. Oder auch wenn eine betreute Wohnform notwendig wird.
  • Post, Telefon und E-Mails:  Ein Betreuer darf Briefe oder E-Mails nur dann öffnen und lesen, wenn das Gericht es erlaubt hat. (Paragraf 1896, Absatz 4, Bürgerliches Gesetzbuch).  Das Ziel dieses Aufgabenbereiches ist es als erstes, die Post und die Telefonate direkt an den Betreuer umleiten zu lassen Erforderlich wird sowas wenn z.B.  jemand seinen Briefkasten nie leert weil er stark überschuldet ist so dass er ständig Angst vor mögliche negative Konsequenz hat.  Oder  wenn jemand Drogenabhängig ist und regelmäßig übers Darknet Bestellungen tätigt. 

  • Ämterangelegenheiten: z.B. stellt Anträge bei Behörden, und regelt Amtsangelegenheiten 

 

Etwas zur Selbstbestimmung 

Das Betreuungsrecht schreibt ausdrücklich vor, dass der Betreuer zum „Wohl des Betreuten“ handeln muss und dass er „Wünschen des Betreuten zu entsprechen“ hat. Zum Wohl des Betreuten gehört auch eine Lebensgestaltung nach seinen eigenen Wünschen. Bei mir kommt es nur sehr selten zum Kontakt, Wobei es nur ein bis zwei mal im Jahr dazu kommt wie ich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werde.  Ansonsten kann ich alles komplett frei selber bestimmen,  Wobei die Betreuung nur eingreift wenn ich sie drum  bitte, aber bisher kam es noch nie dazu dass gegen meinem Willen entschieden werden musste. Wenn die Betreuerin mir etwas vorschlägt, wird es erstmal mit mir abgesprochen. Genauso wie ich alles überwiegend selbstständig erledige, z.B. Arztbesuche.  Bevor es vor acht Jahren eine Betreuung gab, hatte ich viele Berührungsängste, vor allem Angst dass mir dadurch die Selbstständigkeit genommen wird. Manchmal muss ich die Betreuerin erinnern oder immer wieder nachfragen, z.B. wenn es um Ämterangelegenheiten geht.

 

Quelle

 

Keine Kommentare zu “Die rechtliche Betreuung”

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.